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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen kommen bei jedem Angebot der Absolut Art GmbH zur Anwendung. Gültigkeit: ab Januar 2023. Absolut Art GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit die AGB ändern zu können. Bei einem Vertragsabschluss gelten ausschliesslich die AGB der zum diesem Zeitpunkt gültigen Fassung.

 

Vertragsabschluss

Mit Personen unter 18 Jahren werden keine Verträge abgeschlossen. Absolut Art GmbH trägt keinerlei Verantwortung für den Tattoo Artisten, oder seine Arbeit. Jeder Tattoo Artist ist verantwortlich für die Tätowierung, Nacharbeit und alle damit verbundenen Komplikationen. Absolut Art GmbH lehnt jede Haftung ab.

Die Angebote von Tattoo Artisten sind unverbindlich. Ein Vertrag zur Fertigung eines Tattoos kommt zustande, wenn der Kunde den Entwurf für das Tattoo in Auftrag gibt. Die Beauftragung ist durch die Zahlung einer Anzahlung seitens des Kunden nachgewiesen. Der Tattoo Artist behält sich vor einen Auftrag und Zusammenarbeit mit dem Kunden abzulehnen.

 

Preise und Zahlungsbedingungen

Tattoo Designentwicklung wird nach Stundenaufwand abgerechnet. Der Betrag wird fällig wenn der Auftrag für einen Entwurf erfolgt. Zahlungen sind nach jeder Tattoo Session bar zu begleichen. Für die Reservation des Tattoo Termins verlangen wir eine Vorauszahlung, die als Sicherheit dient und dem Gesamtpreis angerechnet wird.

 

Hygiene

Wir setzen auf Höchste Hygiene Standards, beziehen unsere Produkte vom Schweizer Tattoo Supplier und benutzen ausschliesslich Einweg Materialien. Wir sind beim Kantonalen Labor Zürich angemeldet und unterstehen den amtlichen Kontrollen. 

Die Richtlinien für eine gute und sichere Arbeitspraxis werden befolgt und mit grösste Achtsamkeit und Genauigkeit eingehalten. Wir unternehmen alles um die Kundensicherheit sach- und fachgerecht zu gewährleisten. Alle aufgelisteten Punkte im Anmeldungsformular (Vertrag zwischen Kunden und den Tattoo Artisten) werden vor dem Tätowieren sorgfältig geprüft sowie Risiken und Tattoopflege erklärt. Es ist Pflicht, die eigene Gesundheit und die des Kunden zu schützen, Kreuzkontaminationen und Infektionen (Keimübertragung) zu verhindern und sämtliche Arbeitsschritte zu gewährleisten, dass die Übertragung von Infektionen ausgeschlossen wird. Jeder Tattoo Artist untersteht einer Selbstkontrollpflicht und sorgt mit besten Wissen und Gewissen für sichere Arbeitsprozesse.

 

Wahrheitsgetreue und Informationspflicht

Der Kunde verpflichtet sich, seine Angaben wahrheitsgetreu zu machen. Verletzt der Kunde diese Pflicht und macht insbesondere falsche Angaben die das Ergebnis der Arbeit oder die Gesundheit der Parteien gefährden könnten, gibt das den Tattoo Artisten die Möglichkeit, sofort vom Vertrag zurückzutreten und die vom Kunden geleistete Anzahlung, ohne weitere Gegenleistung, einzubehalten. Hat der Tattoo Artist das Werk bereits begonnen, kann derselbe den gesamten vereinbarten Lohn anfordern, ohne das Werk vollenden zu müssen.

Sollten Informationen vorenthalten werden, die zur gesundheitlichen oder gar lebensbedrohlichen Gefährdung des Kunden oder des Studiopersonals führen, können rechtliche Schritte eingeleitet werden (Richtlinie BLV). Die Tätowierung stellt einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit und somit eine Körperverletzung. Durch Einverständnis des Kunden für Tätowierung entfällt die Rechtswidrigkeit.

 

Widerrufsrecht und Termine

Vereinbarte Termine per Telefon, per Mail oder persönlich bei uns vor Ort sind verbindlich. Sollte es dem Kunden nicht möglich sein, einen vereinbarten Termin aus irgendeinem Grund wahrnehmen zu können, muss dieser denselben mindestens 48 Stunden im Voraus absagen. Wird diese Frist nicht eingehalten, so wird der geleistete Vorschuss ohne Gegenleistung einbehalten. Zudem kann die Anzahlung einbehalten und der vereinbarte Termin vollumfänglich in Rechnung gestellt werden, wenn der Kunde zum Zeitpunkt des Termins nicht erscheint oder unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht und so das tätowieren nicht möglich ist.

 

Tattoopflege

Der Kunde verpflichtet sich der Tattoopflege Anweisung zu folgen. Jede Beschädigung von Gewebe ist eine Verletzung und löst eine natürliche Entzündungsreaktion aus, daher muss ein frisch gestochenes Tattoo wie eine Wunde behandelt werden. Drogen, Alkohol und Nikotin haben einen schlechten Einfluss auf die körperliche Gesamtkonstitution und damit wirkt deren Einnahme auf den Heilungsprozess negativ aus. Nach dem tätowieren sollten mindestens die ersten 30 Tage direkte Sonnenbestrahlung, Solariumgänge, Kontakt mit Chlor- oder Salzwasser vermieden werden. Die tätowierte Stelle sollte so steril wie möglich gehalten werden. Ausbesserungen, die durch eigenes Verschulden (Beiblatt über Tattoo Pflege beachten) notwendig geworden sind, werden kostenpflichtig ausgeführt.

 

Bild, Video- und Audio-Aufnahmen

Ohne ausdrückliches Einverständnis dürfen in sämtlichen Räumlichkeiten der Absolut Art GmbH keine Bild, Video- oder Audio-Aufnahmen gemacht werden.

 

Datenschutz

Die Absolut Art GmbH bearbeitet die Daten, die Sie uns bei der Anmeldung oder bei anderen Gegebenheiten (z.B. Events) geben, oder die wir in diesem Zusammenhang über Sie erhalten oder früher von Ihnen erhalten haben, mit grösster Sorgfalt und entsprechend den Regeln des schweizerischen Datenschutzes.

Eine Weitergabe der Daten ausserhalb der Absolut Art GmbH erfolgt ausschliesslich unter strengen, vertraglichen Datenschutzauflagen an externe Dienstleister in der Schweiz oder im Ausland, aufgrund gesetzlicher Vorschriften an die Strafverfolgungsbehörden oder wenn eine Weitergabe zur Wahrung und Durchsetzung berechtigter Interessen der Absolut Art GmbH notwendig ist.

 

Haftungsausschluss

Jegliche Haftung wird, soweit es nach dem Gesetz möglich ist, wegbedungen. Insbesondere lehnt Absolut Art GmbH und der Tattoo Artist jegliche Haftung ab, wenn der Kunde in vertragswidriger Weise seinerseits Pflichten verletzt, insbesondere, wenn er die Bestimmungen auf dem Tattoo Pflege Formular nicht befolgt. Jede Verletzung der körperlichen Unversehrtheit trägt ein Gesundheitsrisiko mit sich. Mit dem Auftrag willigt der Kunde eine Körperverletzung ein und trägt dafür selbst die Verantwortung. Die Sorge und Pflege obliegt dem Kunden.

 

Gerichtsstand

Für alle Rechtsbeziehungen mit der Absolut Art GmbH ist Schweizer Recht, Gerichtsstand Zürich anwendbar.

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